Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag beläuft sich auf € 42,62. Hiervon entfallen € 29,62 auf den Nürnberg – Fürther AnwaltVerein, € 13,00 auf den Bayerischen Anwaltsverband. Weitere € 127,38 sind ab dem dritten Jahr nach Erstzulassung an den DAV abzuführen, so dass sich der Gesamtbeitrag derzeit auf € 170,00 beläuft.
Für die ersten beiden Jahre ab der Erstzulassung entfällt der Beitrag zum DAV, somit sind in diesen beiden Jahren nur € 42,62 an den örtlichen Verein und den Bayerischen Anwaltsverband zu entrichten.
Satzungszweck des Vereines ist auch die Unterstützung bei Todesfällen der Mitglieder und Hilfeleistung in Notfällen. Die Hinterbliebenen eines Vereinsmitglieds erhalten ein Sterbegeld, für welches pro Mitglied eine Umlage von € 10,00 erhoben wird. Zur Zeit wird ein Sterbegeldvorschuss in Höhe von € 50,- pro Jahr zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag erhoben.
Die Mitgliedschaft bietet viele Möglichkeiten:
Informationen
kostenloses Anwaltsblatt NJW zu günstigen Abonnementpreis Anwaltsverzeichnis
Mitgliedschaft
im DAV – klicken Sie hier, um gleich die zahlreichen DAV-Partner kennenzulernen im Bayerischen Anwaltverband Aufnahmemöglichkeit für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in das FORUM Kostenlose Aufnahme in die Deutsche Anwaltauskunft, dem Anwalt-Suchdienst des DAV
Fortbildungsveranstaltungen
Mitgliederermäßigung bei der DeutscheAnwaltAkademie Kostenlose Fortbildungsabende bei dem Nürnberg – Fürther Anwaltverein Der alljährliche und allseits beliebte Sommerausflug
Gruppenversicherungen
Krankenversicherung, so z.B. das Angebot der DKV – klicken Sie einfach hier, um jetzt schon Informationen anzufordern
Rahmenabkommen
Vermögensschadenversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Hausratversicherung
Lebensversicherung
AnwaltCard (VISA, EURO CARD) Mobilfunk
- Beitrittsformular [zum Download]