Nürnberg-Fürther AnwaltVerein e.V.
Der Nürnberg – Fürther AnwaltVerein ist als berufsständische Vereinigung ein eingetragener, rechtsfähiger Verein. Mitglied kann jeder an einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt werden. Der Nürnberg – Fürther AnwaltVerein ist wiederum Mitglied des Deutschen Anwaltvereins e. V. sowie des Bayerischen Anwaltverbandes.
Bei einer steigenden Mitgliederzahl zählt der Verein im Dezember 2005 ca. 740 Mitglieder. Der Verein versteht sich als Einrichtung für seine Mitglieder. Um einen hohen Dienstleistungsstandard zu gewähren, werden fachliche Informationen durch Fortbildungsveranstaltungen ausgetauscht. Kontakte zu Justiz und Behörden werden regelmäßig gepflegt. Wir sind Interessenvertreter der Anwaltschaft in Gesellschaft und Politik und nehmen Einfluss auf Gesetzgebung und parlamentarische Willensbildung in Berlin, Brüssel und München.
Gegenüber dem rechtssuchenden Bürger stellt der Verein ein Bindeglied dar, durch: